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EUR

Monatliches Netto-Einkommen

Hier tragen Sie bitte nur den Betrag ein, den Sie regelmäßig beziehen – z.B. Lohn, Gehalt oder Rente.

Nicht dazu gehören die folgenden Sonderzahlungen, auch wenn sie in Ihrem Einkommensnachweis aufgeführt sind:

  • Ausgezahltes Kindergeld
  • Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld
  • Spesen
  • Sonstige Einmalzahlungen
Sind Sie privat krankenversichert?
Wenn Sie nicht gesetzlich krankenversichert oder mitversichert sind, sondern eine private Krankenversicherung haben, wählen Sie bitte "Ja".
Wie viele Karten dürfen es für den ersten Kontoinhaber sein?